Kostenloser Energieausweis-Check

6 kurze Fragen, 1 Minute: Welcher Ausweis ist für Ihr Haus zulässig – und welche Effizienzklasse ist ungefähr zu erwarten?

Verbrauchs- oder Bedarfsausweis – was gilt für mein Haus?

Für den Verkauf oder die Vermietung einer Immobilie ist nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) ein gültiger Energieausweis vorgeschrieben. Es gibt zwei Varianten: Der Verbrauchsausweis beruht auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre, der Bedarfsausweis berechnet den Energiebedarf aus Bauweise, Dämmung und Heizung nach DIN V 18599 – unabhängig vom Verhalten der Bewohner.

Für kleine Wohngebäude (bis vier Wohnungen) mit Bauantrag vor dem 1. November 1977 ist der Bedarfsausweis Pflicht, sofern das Gebäude nicht mindestens das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 erreicht. Ebenso bei Neubauten und immer dann, wenn keine vollständigen Verbrauchsdaten vorliegen. In allen anderen Fällen haben Sie die Wahl.

Häufige Fragen

Wann brauche ich einen Bedarfsausweis?

Bei Neubauten, wenn keine Verbrauchsdaten der letzten drei Jahre vorliegen, und bei Wohngebäuden mit bis zu vier Wohnungen, deren Bauantrag vor dem 1. November 1977 gestellt wurde und die das Niveau der Wärmeschutzverordnung 1977 nicht erreichen.

Wann reicht ein Verbrauchsausweis?

Liegen die Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre vor und fällt das Gebäude nicht unter die Bedarfsausweis-Pflicht, haben Sie die freie Wahl. Der Verbrauchsausweis ist dann die günstigere Variante.

Wie genau ist die Schätzung der Effizienzklasse?

Die Schätzung beruht auf typischen Kennwerten für Baujahr, Heizung und Modernisierungen. Sie zeigt eine Tendenz; die tatsächliche Klasse ergibt sich erst aus dem Energieausweis.

Kostet der Check etwas?

Nein. Der Check ist kostenlos und ohne Anmeldung. Es werden keine persönlichen Daten abgefragt oder gespeichert.