Häufige Fragen (FAQ)

Brauche ich einen Bedarfs- oder einen Verbrauchsausweis?

Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Für Gebäude mit Baujahr vor 1978 und bis zu vier Wohneinheiten ist jedoch ein Bedarfsausweis vorgeschrieben; auch bei Neubauten oder fehlenden Verbrauchsdaten ist der Bedarfsausweis erforderlich. In allen anderen Fällen haben Sie freie Wahl.

Wie lange ist der Energieausweis gültig?

10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach — oder nach umfassenden Modernisierungen — wird ein neuer Ausweis benötigt.

Welche Unterlagen benötige ich?

Für den Bedarfsausweis: Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Gebäudeabmessungen, Fenstern, Dämmung sowie zur Heizungs- und Warmwasseranlage. Für den Verbrauchsausweis: die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (z. B. Heizkostenabrechnungen). Unsere Checklisten auf der Startseite helfen bei der Vorbereitung.

Ist der Online-Ausweis rechtsgültig?

Ja. Die Berechnung erfolgt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) und DIN V 18599. Jeder Ausweis erhält eine offizielle Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).

Wann und wie erhalte ich meinen Ausweis?

Unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Energieausweis erstellt, beim DIBt registriert und Ihnen als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.

Welche Zahlungsarten gibt es?

PayPal, Kreditkarte (Visa/Mastercard/American Express), Apple Pay und Google Pay.

Kann ich meine Eingaben später fortsetzen?

Ja. Sie erhalten zu Beginn einen persönlichen Link, über den Sie Ihren Vorgang jederzeit wieder aufrufen und weiterbearbeiten können.

Habe ich ein Widerrufsrecht?

Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es erlischt vorzeitig, wenn der Ausweis auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Fristablauf vollständig erstellt wurde. Details in der Widerrufsbelehrung.