Der Verbrauchsausweis basiert auf den Heizkostenabrechnungen der letzten drei Jahre. Für Gebäude mit Baujahr vor 1978 und bis zu vier Wohneinheiten ist jedoch ein Bedarfsausweis vorgeschrieben; auch bei Neubauten oder fehlenden Verbrauchsdaten ist der Bedarfsausweis erforderlich. In allen anderen Fällen haben Sie freie Wahl.
10 Jahre ab Ausstellungsdatum. Danach — oder nach umfassenden Modernisierungen — wird ein neuer Ausweis benötigt.
Für den Bedarfsausweis: Angaben zu Baujahr, Wohnfläche, Gebäudeabmessungen, Fenstern, Dämmung sowie zur Heizungs- und Warmwasseranlage. Für den Verbrauchsausweis: die Energieverbrauchsdaten der letzten drei Jahre (z. B. Heizkostenabrechnungen). Unsere Checklisten auf der Startseite helfen bei der Vorbereitung.
Ja. Die Berechnung erfolgt nach dem Gebäudemodernisierungsgesetz (GModG, vormals GEG) und DIN V 18599. Jeder Ausweis erhält eine offizielle Registriernummer des Deutschen Instituts für Bautechnik (DIBt).
Unmittelbar nach erfolgreicher Zahlung wird Ihr Energieausweis erstellt, beim DIBt registriert und Ihnen als PDF an die angegebene E-Mail-Adresse gesendet.
PayPal, Kreditkarte (Visa/Mastercard/American Express), Apple Pay und Google Pay.
Ja. Sie erhalten zu Beginn einen persönlichen Link, über den Sie Ihren Vorgang jederzeit wieder aufrufen und weiterbearbeiten können.
Als Verbraucher haben Sie ein 14-tägiges Widerrufsrecht. Es erlischt vorzeitig, wenn der Ausweis auf Ihren ausdrücklichen Wunsch vor Fristablauf vollständig erstellt wurde. Details in der Widerrufsbelehrung.